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Überwachungsverfahren

Im nachgerichtlichen Überwachungsverfahren erfolgt eine beharrliche Mahnbearbeitung, eine konsequente Adresspflege sowie eine stetige Beobachtung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

Selbstverständlich können Sie uns auch erst in diesem Stadium mit dem Einzug bereits titulierter Forderungen beauftragen. Wir überwachen ständig das Debitorenkonto und die persönliche Situation, um bei verbesserter Vermögenslage des Schuldners Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen oder Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Der zuvor erwirkte Schuldtitel wird bis zur Verjährung - in der Regel also über 30 Jahre - ständig auf seine Realisierbarkeit hin überprüft. Dieses Langzeitkonzept schafft die Vorraussetzungen, dass jede Realisierungsmöglichkeit über diesen gesamten Zeitraum genutzt wird.

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