
Fragen & Antworten
Wie wir festgestellt haben, stellen sich gerade potentielle Neukunden, die noch keine Erfahrung mit einem Inkassounternehmen haben, viele Fragen. Wir haben versucht, die häufigsten Fragen zu beantworten, stehen aber bei weiteren Fragen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
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Der Begriff kommt aus dem Bankwesen und ist wie dieses italienischen Ursprungs. Nach heutiger Definition ist Inkasso "Die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird sowie der geschäftsmäßige Forderungserwerb zum Zwecke der Einziehung".
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Ihre wesentlichen Vorteile sind:
Verminderung von Außenständen
bestmögliche Vermeidung von Zahlungsausfällen
Sicherung Ihrer Liquidität
geringerer Personalaufwand
Verbesserung der künftigen Zahlungsmoral Ihrer Schuldner
mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
Informationen über Vertragspartner durch Bonitätsprüfungen
Fristen und Verjährungskontrolle
komplettes Forderungsmanagement aus einer Hand durch alle Verfahrensstadien
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Ein erfolgreiches Forderungsmanagement ist sehr arbeitsintensiv. Ihr Personal ist daher stärker mit branchenfremder Tätigkeit belastet. Zudem haben wir als Profis eine wesentlich höhere Erfolgsquote beim Einzug der Forderungen. Überdies ist die Signalwirkung für Ihre Schuldner nicht zu unterschätzen: Viele melden sich und zeigen sich zahlungswillig, wenn sie von uns ein Schreiben erhalten. Sie merken, dass Sie als Gläubiger konsequent sind und ihnen wird erstmals deutlich, dass bei weiterer Zahlungsverweigerung durch zusätzliche Verfahrensschritte erhebliche Mehrkosten auf sie zukommen.
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Weil wir zeit- und kostensparender agieren. Da Forderungsmanagement unser Kerngeschäft ist, haben wir die perfekte kommunikationstechnologische Ausstattung und das erforderliche Fachwissen. Ein Rechtsanwalt ist zumeist auf verschiedenen Rechtsgebieten zugleich tätig, die fehlende Spezialisierung geht oft zu Lasten der Effizienz. Als Inkassounternehmen sind wir auch nicht an das Rechtsanwaltvergütungsgesetzt (RVG) gebunden. Daher haben wir zugunsten unserer Kunden eine attraktivere Kostenstruktur als ein Rechtsanwalt.
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Weil Sie zum einen mehr Zeitressourcen gewinnen, indem wir Ihnen branchenfremde Belastungen abnehmen. Diese können Sie für Ihre eigene Arbeit nutzen. Zum anderen ist mehrfach nachgewiesen, dass wir als Inkassospezialisten effektiver arbeiten und eine höhere Erfolgsquote erreichen, als ein firmeneigenes Mahnwesen. Dies bestätigen auch immer wieder unsere Kunden. Insgesamt wird sich nach Abgabe Ihres Forderungsmanagements an uns die Realisierungsquote bei Außenständen erhöhen, Ihr Aufwand und Ihre Kosten werden sich deutlich reduzieren.
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Unmittelbar im Anschluss an Ihre hausinterne Debitorenbuchhaltung. Immer wieder weisen wir unsere Kunden darauf hin, wie wichtig ein straffes, konsequentes Mahnwesen ist, um gegenüber säumigen Zahlern nicht an Glaubwürdigkeit einzubüßen. Wir empfehlen unseren Kunden daher, maximal 2 Mahnschreiben zu versenden und in der zweiten Mahnung konkret darauf hinzuweisen, dass bei weiterem Zahlungsverzug die Abgabe der Angelegenheit an uns erfolgen wird. Geben sie dann die Forderung zum Einzug an uns ab. Wenn Sie weiter anmahnen, belasten Sie sich mit unnötiger Arbeit und ihr Schuldner wiegt sich mehr und mehr in der Gewissheit, dass sie noch mehr Geduld aufbringen werden, er wird weiter keine Zahlung leisten oder wird womöglich zunächst offene Rechnungen Ihrer Konkurrenten begleichen.
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Wir benötigen zunächst die notwendigen Daten wie den Namen des Schuldners, dessen Anschrift, den Forderungsgrund, -höhe, sowie Rechnungs- oder Vertragsdatum etc.. Entweder füllen Sie hierzu unser Auftragsformular aus, oder aber wir treffen mit Ihnen eine Rahmenvereinbarung, die andere Möglichkeiten zulässt. Die Übermittlung der Daten kann generell entweder konventionell in Papierform, oder per elektronischem Datentransfer erfolgen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir haben eine Lösung, die Ihnen zusagt.
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Die entstandenen Inkassokosten sind ein Teil des Verzugsschadens, für die der säumige Schuldner gemäß §§ 280, 286 BGB aufzukommen hat. Wir machen diesen Schaden für Sie bei Ihrem Schuldner geltend.
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Nein, denn Ihr Schuldner ist sich seines Zahlungsverzuges bewusst. Wir arbeiten als Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler. Wir sind uns stets bewusst, dass Ihre Kundenbeziehung keinen Schaden nehmen darf und suchen gegebenenfalls flexible Lösungen, die auch im Interesse des Schuldners sind. Wir finden Wege, welche die Interessen des Schuldners und des Gläubigers auf einen Nenner bringen. Oft sind Schuldner für Hilfen dankbar, die ihnen einen Weg aus einer finanziellen Notlage aufzeigen. Dies führte auch schon dazu, dass ehemalige Schuldner später auch unsere Kunden wurden.
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Wir besitzen eine vom Gericht erteilte Inkassoerlaubnis. Gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz wurden wir vom Präsidenten des Landgericht Karlsruhe ordnungsgemäß als Inkassounternehmen zugelassen und unterliegen dementsprechend der Rechtsaufsicht. Zudem sind wir Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU). Dessen Mitglieder haben sich zur Einhaltung der berufsrechtlichen Richtlinien des Verbandes verpflichtet. Sie haben sich bei der Berufsausübung an die gesetzlichen Bestimmungen, die herrschende höchstrichterliche Rechtsprechung und an die satzungsrechtlichen Richtlinien zu halten. Sie haben ihren Beruf redlich, gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuüben, sich der Achtung würdig zu erweisen, die die Allgemeinheit Ihnen entgegenbringt und die ihnen anvertrauten Mandate in sachlich angemessener Weise zu vertreten. Jedes Mitglied hat sich regelmäßig fortzubilden.