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Gerichtliches Stadium

Das gerichtliche Stadium beginnt mit der Erwirkung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Dem Schuldner wird signalisiert, dass die Forderung zwangsweise geltend gemacht wird. Er sieht sich veranlasst, im eigenen Interesse die Forderung schnellstmöglich auszugleichen, um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Falls eine Forderung streitig ist, leiten wir über unsere Vertragsanwälte auf Ihren Wunsch hin das Klageverfahren ein.

Nach abgeschlossener Titulierung überprüfen wir unter Einbeziehung aller rechtlichen Möglichkeiten auf den jeweiligen Fall individuell abgestimmte, spezielle Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den zahlungsunwilligen Schuldner. Wir beauftragen gegebenenfalls den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung weiterer Maßnahmen. Die hierbei entstehenden Kosten und Auslagen werden als Teil Ihres Verzugsschadens dem Schuldner gegenüber geltend gemacht. Dadurch werden für Sie unnötige Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten vermieden. "Kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen"!

Wir nehmen stets Bonitätsprüfungen Ihrer Schuldner vor, so dass bei aussichtslosen Fällen keine zusätzlichen Kosten verursacht werden. Gleichzeitig garantieren wir eine ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.

Sollte der Einzug der Forderung auf diesem Wege nicht möglich sein, bieten wir Ihnen die Übernahme der Forderungsangelegenheit in unser Überwachungsverfahren an.

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